Laserbehandlung: Wer ist geeignet?


Viele Brillenträger, insbesondere diejenigen mit starker Kurzsichtigkeit, fühlen sich im täglichen Leben beeinträchtigt und das nicht nur aus kosmetischen oder psychischen Gründen.
Der Excimer-Laser kann bei fast allen Arten der Fehlsichtigkeit eingesetzt werden. Je nach Grad der Kurzsichtigkeit kommen dabei unterschiedliche Lasertechniken in Betracht:

  • Photorefraktive Keratektomie (PRK)
    Bei Kurzsichtigkeit von -1 bis - 6 dpt. und Hornhautverkrümmungen bis -3 dpt.
    (Anmerkung: Wegen der für den Patienten höheren Belastung (Schmerzen, Sehschwankungen bis 6 Wochen) setzen wir dieses Verfahren nur noch in Ausnahmefällen ein.)
  • Lasik-Verfahren
    Bei Kurzsichtigkeit von -1 bis -10 dpt. und Hornhautverkrümmungen bis -3 dpt.

Bei höherer Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen kommen andere Verfahren in Frage - lassen Sie sich in diesem Fall von uns gezielt beraten!

Videofilm: Alternativen bei hoher Fehlsichtigkeit

Geringe Weitsichtigkeit bis ca. + 4 dpt. lässt sich nach den vorliegenden Ergebnissen nur mit der Lasik-Methode erfolgreich behandeln. Höhere Weitsichtigkeit ist z.Zt. mit dem Laser nicht dauerhaft korrigierbar.

Die Laserbehandlung kommt für folgende Personen in Frage:

  • Patienten mit Kontaktlinsen-Unverträglichkeit oder allergischen Reaktionen auf Reinigungsmittel
  • Sportler, die durch Brille oder Kontaktlinsen behindert werden
  • Patienten, die aus beruflichen Gründen auf Brille oder Kontaktlinse verzichten müssen 
  • Patienten, die aus kosmetischen Gründen gänzlich ohne optische Hilfsmittel auskommen möchten 

Voraussetzungen für eine Laserbehandlung

Selbstverständlich werden Sie vor einer evtl. Behandlung augenärztlich untersucht und ausführlich und individuell beraten. Ohne diese Voruntersuchungen können wir keine Laserbehandlung durchführen.

Folgende Kriterien sollten erfüllt sein:

  • Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein, d.h. innerhalb der letzten 1 - 2 Jahre sich nicht mehr verändert haben
  • Der Patient sollte älter als 18 Jahre alt sein. Bei jüngeren Patienten ist das Wachstum der Augen noch nicht abgeschlossen - die Fehlsichtigkeit kann sich noch ändern
  • Es dürfen keine Augenerkrankungen wie Grauer oder Grüner Star, krankhafte Veränderungen der Netzhaut oder chronisch fortschreitende Hornhauterkrankungen vorliegen
  • Bestimmte Allgemeinerkrankungen wie Rheuma, u.U. Diabetes oder spezielle Immunerkrankungen oder die Dauereinnahme bestimmter Medikamente sprechen gegen eine Laserbehandlung
  • Allergiker (Heuschnupfen) sollten die allergiefreie Zeit abwarten
  • Schwangere sollten das Ende der Schwangerschaft und Stillzeit abwarten. 

 

aixlas Augenlaser GmbH
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